Residences Central Winterberg

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Anwendung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Vereinbarungen in Bezug auf alle Unterkünfte, Campingplätze und sonstige Einrichtungen, die von Residences Central Winterberg Betreibergesellschaft mbh vermietet werden, im Folgenden als "Residences Central Winterberg" bezeichnet.
    2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "Mieter": die Person, die mit Residences Central Winterberg eine Vereinbarung über die Miete/Nutzung einer Unterkunft abschließt. Unter dem Begriff "Benutzer" versteht man den Mieter und die vom Mieter angegebenen Personen, die die vom Mieter gemietete Unterkunft oder andere Einrichtungen nutzen werden.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf etwaige eigene Bedingungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Residences Central Winterberg lehnt alle von Ihnen verwendeten oder auf die Sie verweisen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
    4. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
  2. Reservierungen
    1. Residences Central Winterberg nimmt nur Reservierungen von Personen entgegen, die 18 Jahre oder älter sind. Reservierungen von Personen unter diesem Alter sind daher ungültig.
    2. Residences Central Winterberg behält sich das Recht vor, jederzeit - ohne Angabe von Gründen - eine Reservierung abzulehnen.
    3. Wenn Residences Central Winterberg Ihre Reservierung annimmt, sendet Residences Central Winterberg Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Reservierung eine schriftliche Bestätigung sowie Rechnung. Diese müssen Sie nach Erhalt sofort auf Richtigkeit überprüfen. Etwaige Unrichtigkeiten müssen Residences Central Winterberg unverzüglich mitgeteilt werden.
    4. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Reservierung keine schriftliche Bestätigung/Rechnung erhalten haben, müssen Sie sich unverzüglich mit der Reservierungsabteilung in Verbindung setzen, andernfalls kann die Reservierung nicht beansprucht werden.
    5. Zwischen Ihnen und Residences Central Winterberg kommt ein Vertrag zustande, sobald Residences Central Winterberg Ihnen die schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung sowie Rechnung zugesandt hat.
    6. Der Vertrag bezieht sich auf die Miete von Unterkünften oder anderen Einrichtungen für Freizeitzwecke, die von kurzer Dauer sind.
  3. Änderungen der Vereinbarung
    1. Wenn Sie nach Abschluss der Vereinbarung Änderungen an der Vereinbarung vornehmen möchten, ist Residences Central Winterberg nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im freien Ermessen von Residences Central Winterberg zu entscheiden, ob und inwieweit diese Änderungen von ihr akzeptiert werden. Falls Residences Central Winterberg Ihre Änderungen akzeptiert, kann Residences Central Winterberg Ihnen Änderungskosten in Rechnung stellen.
  4. Stellvertretung
    1. Es ist dem Unternehmer, dem Mieter und anderen Nutzern nicht gestattet, die Unterkunft unter irgendeinem Namen und aus irgendeinem Grund anderen als den in der Vereinbarung genannten Personen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es wurde schriftlich anders mit Residences Central Winterberg vereinbart.
  5. Preise
    1. Sie sind Residences Central Winterberg die vereinbarte Miete schuldig, wie sie in der schriftlichen Bestätigung und Rechnung der Reservierung angegeben ist. Wenn die Kosten von Residences Central Winterberg (Personal, Energie, Steuern usw.) nach Abschluss der Vereinbarung nachweislich und unvorhergesehen gestiegen sind, hat Residences Central Winterberg das Recht, ihre Preise zu erhöhen und Ihnen den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Wenn diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung durchgeführt wird, wird diese Preiserhöhung maximal 5% des zuvor vereinbarten Preises betragen, und Sie haben das Recht, die Vereinbarung aus diesem Grund aufzulösen (zu stornieren).
    2. Rabatte und/oder Sonderangebote können nicht mehr genutzt werden, sobald die Bestätigung der Reservierung/Rechnung von Residences Central Winterberg versendet wurde.
    3. Alle Preise verstehen sich, soweit anwendbar, inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  6. Zusätzliche Kosten
    1. Sie/der Mieter ist neben der Miete auch die Kurtaxe schuldig.
  7. Zahlungen
    1. Mieten zuzüglich in Rechnung gestellter Kosten bis zu 200 € müssen bei Reservierung sofort vollständig beglichen werden. Wenn die Mieten mehr als 200 € betragen, ist eine Anzahlung von 30% mit einem Minimum von 200 € zuzüglich Verwaltungskosten und Versicherungsprämien zu leisten. Die Zahlung dieser Beträge muss innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Bestätigung / Rechnung der Reservierung von Residences Central Winterberg erfolgen.
    2. Der Restbetrag der Miete muss spätestens 6 Wochen vor Beginn des Aufenthalts in Residences Central Winterberg, wie in der Reservierungsbestätigung angegeben, von Residences Central Winterberg erhalten werden.
    3. Bei Reservierungen innerhalb von 6 Wochen vor Beginn Ihres Aufenthalts muss der gesamte Reservierungsbetrag sofort nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung bezahlt werden. Wenn bei der Ankunft im Park festgestellt wird, dass der Reservierungsbetrag noch nicht (vollständig) auf dem Bankkonto von Residences Central Winterberg gutgeschrieben wurde, müssen Sie den (Rest des) Reservierungsbetrags vor Ort bezahlen. Bei Nichtzahlung gemäß dem Vorstehenden kann Residences Central Winterberg Ihnen die Nutzung der Unterkunft und / oder Campingplatzes und / oder anderer Einrichtungen verweigern. Wenn sich später herausstellt, dass Sie eine Zahlungsanweisung erteilt hatten, das Geld jedoch bei Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto von Residences Central Winterberg gutgeschrieben war, erfolgt eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags nachträglich.
    4. Bei verspäteter Zahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge befinden Sie sich unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist im Verzug. In diesem Fall wird Ihnen Residences Central Winterberg schriftlich die Möglichkeit geben, den noch ausstehenden Betrag innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Wenn die Zahlung auch dann ausbleibt, behält sich Residences Central Winterberg das Recht vor, den Vertrag ab dem Tag, an dem die Frist von 7 Tagen abgelaufen ist, aufzulösen (zu stornieren), und Sie haften für alle Schäden, die Residences Central Winterberg infolgedessen erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Kosten, die Residences Central Winterberg im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und der Stornierung machen musste. Residences Central Winterberg hat in jedem Fall das Recht, Stornokosten pro Unterkunft in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 13.
    5. Residences Central Winterberg hat jederzeit das Recht, Forderungen aus jeglichem Grund mit den von Ihnen aus jeglichem Grund gezahlten Beträgen zu verrechnen.
  8. Ankunft und Abfahrt
    1. Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, ab 16.00 Uhr bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag, wie auf der Reservierungsbestätigung angegeben, muss die Unterkunft vor 10.00 Uhr verlassen sein.
    2. Wenn Sie den Vertrag mit Residences Central Winterberg über die vereinbarte Dauer hinaus verlängern möchten und damit einverstanden sind, ist Residences Central Winterberg berechtigt, eine andere Unterkunft zuzuweisen.
    3. Wenn die Nutzung der Unterkunft oder anderer Einrichtungen früher als an dem auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Datum endet, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten, es sei denn, Sie haben eine Stornoversicherung abgeschlossen und erfüllen die darin festgelegten Anforderungen.
  9. Regeln
    1. Alle Gäste müssen sich an die von Residences Central Winterberg für die Parks festgelegten Regeln halten, die in der Parkordnung festgelegt sind. Diese Regeln können Sie bei der Ankunft an der Rezeption anfordern.
    2. Gemäß den lokalen Verordnungen ist man auf Anfrage verpflichtet, sich beim Check-in zu legitimieren. Wenn die Gäste keinen Ausweis vorzeigen können, kann oder darf Residences Central Winterberg die Gäste nicht unterbringen.
    3. Jede Unterkunft darf nur von der Anzahl der Personen bewohnt werden, die in der Broschüre für die jeweilige Unterkunft angegeben ist.
    4. Residences Central Winterberg behält sich das Recht vor, Änderungen an der Ausstattung und den Öffnungszeiten der Einrichtungen des Parks vorzunehmen. Für notwendige Wartungsarbeiten erklären Sie sich ohne Anspruch auf Vergütung damit einverstanden, dass während Ihres Aufenthalts an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen gearbeitet wird.
    5. Der Mieter muss die Unterkunft besenrein übergeben (kein schmutziges Geschirr, Bettwäsche abnehmen und zusammenfalten, Küche und Kühlschrank reinigen, Müllsack in den Behälter stellen).
    6. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Zelte bei der Unterkunft aufzustellen.
    7. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Residences Central Winterberg zu mieten.
    8. Bei Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Parkordnung und/oder der Schwimmbadordnung und/oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals behält sich Residences Central Winterberg das Recht vor, Sie, den Mieter und jeden anderen Nutzer sofort vom Park zu entfernen, ohne dass eine Rückerstattung der Miete oder eines Teils davon erfolgt.
  10. Haustiere
    1. Abhängig von der Unterkunft werden von Residences Central Winterberg höchstens ein oder zwei Haustiere des Mieters oder Nutzers zugelassen. Wenn Sie oder andere Nutzer Haustiere mitbringen möchten, müssen Sie dies bei der Reservierung direkt angeben. In diesem Fall wird Ihnen von Residences Central Winterberg eine Gebühr in Rechnung gestellt, die von Ihnen gezahlt wird. Residences Central Winterberg behält sich das Recht vor, Haustiere auf dem Parkplatz ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    2. Haustiere haben keinen Zugang zu Wasseranlagen, Schwimmbädern, Restaurants, überdachten Zentrumseinrichtungen und anderen öffentlichen Orten im Park (es sei denn, vor Ort wird etwas anderes angegeben). Haustiere müssen außerhalb der Unterkunft angeleint sein. Vor-Ort-Anweisungen sind zu befolgen. Haustiere dürfen keine Belästigung für andere Gäste verursachen.
    3. Ein Hundekorb muss mitgebracht werden und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist obligatorisch.
    4. Eingesperrte Tiere sind kostenlos (müssen jedoch bei der Reservierung angegeben werden).
    5. Haustiere von Besuchern sind nicht erlaubt.
    6. Für den Transport von Tieren in Länder innerhalb der EU gilt, dass sie gemäß dem Europäischen Modellpass (ab dem 3. Juli 2004) ausgestattet sein müssen. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und eine Identifikation durch einen Chip oder eine Tätowierung ist obligatorisch. Sie sind selbst verantwortlich für die richtigen Reisedokumente, die für Ihr Ziel erforderlich sind.
  11. Bruch, Verlust
    1. Der Mieter, der in der Reservierungsbestätigung genannt wird, ist verantwortlich, ohne die Verantwortung oder Haftung der anderen Nutzer/Gäste zu beeinträchtigen, für eine ordnungsgemäße Durchführung in und um die gemietete Unterkunft und/oder Campingplatz oder anderswo im Park, soweit dies durch ihn oder seine Begleitung/andere Nutzer beeinflusst wird.
    2. Darüber hinaus ist der Mieter immer haftbar, ohne die Haftung anderer Nutzer zu beeinträchtigen, für Schäden durch Bruch, Verlust und/oder Beschädigung von Inventar und/oder Unterkunft. Eventuelle Schäden müssen vom Mieter unverzüglich Residences Central Winterberg gemeldet und sofort vor Ort ausgeglichen werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Schadensentstehung nicht auf sein Verschulden, das Verschulden anderer Nutzer oder eines seiner Begleiter zurückzuführen ist.
  12. Kaution
    1. Residences Central Winterberg kann bei Beginn des Aufenthalts eine Kaution in Höhe von 500 € pro Unterkunft verlangen. Wenn die Kaution nicht sofort beglichen wird, ist Residences Central Winterberg berechtigt, dem Mieter und/oder anderen Nutzern den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.
    2. Wenn Sie mit der Zahlung der Kaution in Verzug geraten, ist Residences Central Winterberg außerdem berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen.
    3. Die Kaution oder ein etwaiger Restbetrag, nach Abzug von Forderungen von Residences Central Winterberg gegenüber dem Mieter und/oder den Nutzern, wird erstattet, wenn Sie die Unterkunft ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung von Artikel 9 hinterlassen. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz werden durch diese Erstattung nicht aufgehoben.
  13. Stornierungsgebühren
    1. Im Falle einer Stornierung einer Reservierung fallen Stornogebühren an (gemäß der ANVR-Regelung Artikel 9 Absatz 2b "Stornierung durch den Reisenden").
    2. Bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (exklusive) vor dem Abreisetag: die Anzahlung, jedoch nicht mehr als 35% des Reisepreises.
    3. Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inklusive) bis zum 28. Kalendertag (exklusive) vor dem Abreisetag: 35% des Reisepreises.
    4. Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inklusive) bis zum 21. Kalendertag (exklusive) vor dem Abreisetag: 40% des Reisepreises.
    5. Bei Stornierung ab dem 21. Kalendertag (inklusive) bis zum 14. Kalendertag (exklusive) vor dem Abreisetag: 50% des Reisepreises.
    6. Bei Stornierung ab dem 14. Kalendertag (inklusive) bis zum 5. Kalendertag (exklusive) vor dem Abreisetag: 75% des Reisepreises.
    7. Bei Stornierung ab dem 5. Kalendertag (inklusive) bis zum Abreisetag: 90% des Reisepreises.
    8. Bei Stornierung am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis. Der Reisepreis beinhaltet in diesem Zusammenhang den vom Veranstalter veröffentlichten Preis, exklusive Reservierungskosten, Versicherungsprämien und Beiträge für das Calamiteitenfonds.
  14. Höhere Gewalt und Änderungen
    1. Falls Residences Central Winterberg aus Gründen höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, den Vertrag auszuführen, wird sie innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Unmöglichkeit einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft/andere Zeit usw.) unterbreiten.
    2. Höhere Gewalt seitens Residences Central Winterberg liegt vor, wenn die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht, durch Umstände, die außerhalb des Willens von Residences Central Winterberg liegen, verhindert wird, einschließlich Kriegsgefahr, Arbeitskämpfen, Blockaden, Bränden, Überschwemmungen und anderen Störungen oder Ereignissen.
    3. Sie sind berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Wenn Sie den Änderungsvorschlag ablehnen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags mitteilen. In diesem Fall hat Residences Central Winterberg das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sie haben dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung des (bereits gezahlten Teils des) Mietpreises. Residences Central Winterberg ist dann nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
  15. Kündigung
    1. Residences Central Winterberg hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn bei der Reservierung unvollständige und/oder unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen und/oder anderen Benutzern angegeben werden. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils davon.
  16. Haftung
    1. Residences Central Winterberg übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Wohnungssafes und Schwimmbadschließfächern), Verlust oder Schäden an Gegenständen oder Personen jeglicher Art während oder infolge eines Aufenthalts im Park und/oder der Miete/Nutzung von Unterkünften und/oder anderen Einrichtungen von Residences Central Winterberg, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Residences Central Winterberg oder eines ihrer Mitarbeiter vor.
    2. Haftung für Schäden, die aus dem Verlust von Reisefreude oder geschäftlichen und anderen Folgeschäden resultieren, ist in allen Fällen ausgeschlossen. Residences Central Winterberg haftet auch in keinem Fall für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung aus einer Reise- und/oder Stornoversicherung oder einer anderen Versicherung besteht.
    3. Residences Central Winterberg haftet nicht für Störungen in der Dienstleistung oder Mängel bei von Dritten erbrachten Dienstleistungen.
    4. Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist in jedem Fall auf maximal 75.000 Euro pro Gast pro Aufenthalt bei Personenschäden und die Haftung für Sachschäden ist in jedem Fall auf maximal 1.500 Euro pro Mieter/Benutzer pro Aufenthalt beschränkt.
    5. Sie sind gemeinsam mit dem Benutzer für alle Verluste und/oder Schäden an der gemieteten Unterkunft und/oder anderen Eigentum von Residences Central Winterberg haftbar, die während der Nutzung durch Sie und/oder andere Benutzer entstehen, unabhängig davon, ob dies auf Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen und/oder Dritten zurückzuführen ist, die mit Ihrer Zustimmung im Park sind.
    6. Sie stellen Residences Central Winterberg von allen Ansprüchen wegen Schäden Dritter frei, die (teilweise) auf Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen, anderen Benutzern, Ihren Mitreisenden oder Dritten zurückzuführen sind, die mit Ihrer Zustimmung im Park sind.
    7. Bei unsachgemäßer Nutzung bzw. nicht ordnungsgemäßer Hinterlassung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf übermäßige Verschmutzung, der Unterkunft fallen zusätzliche Kosten an, die Sie unverzüglich zu zahlen haben.
  17. Beschwerden
    1. Trotz der Sorgfalt und Anstrengungen von Residences Central Winterberg können Sie der Ansicht sein, dass Sie eine berechtigte Beschwerde in Bezug auf Ihre Urlaubsunterkunft haben. Diese Beschwerde muss zunächst vor Ort und direkt bei der Parkleitung Ihres Aufenthalts gemeldet werden. Wenn die Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wird, haben Sie bis spätestens 1 Monat nach Abreise aus dem Park Ihres Aufenthalts die Möglichkeit, die Beschwerde schriftlich bei Residences Central Winterberg Reservierungsabteilung, Postbus 189, 6710 BD Ede, einzureichen. Die Beschwerde wird dann sorgfältig behandelt. Wenn auch dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, haben Sie bis spätestens 3 Monate nach Abreise aus dem Park die Möglichkeit, die Beschwerde von der Geschäftsstelle für Freizeitaktivitäten in Den Haag behandeln zu lassen oder die Beschwerde an den gemäß Gesetz zuständigen Richter zu richten. Die Entscheidung dieser Kommission hat die Kraft einer verbindlichen Empfehlung.
  18. Anwendbares Recht
    1. Auf den Vertrag zwischen Ihnen und Residences Central Winterberg ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  19. Reisedokumente
    1. Sie sind selbst für das Vorhandensein gültiger Reisedokumente verantwortlich, die für Ihr Ziel erforderlich sind. Residences Central Winterberg übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich aus dem Fehlen der richtigen Reisedokumente ergeben.
  20. Allgemeines
    1. Offensichtliche Druck- und Satzfehler sind für Residences Central Winterberg nicht bindend. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfallen alle früheren Veröffentlichungen.
    2. Alle von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden in einer Datei erfasst. Diese Datei ist beim College Bescherming Persoonsgegevens in Den Haag registriert. Die Datenbank wird für unsere Gästeverwaltung verwendet. Diese Informationen können auch verwendet werden, um gezielte Informationen und Angebote über unsere Produkte und Dienstleistungen zu geben, sowohl von uns selbst als auch von Dritten. Um diese Informationen und Vorteilsangebote so weit wie möglich an Ihre Interessen anzupassen, können wir Ihre Daten mit bei anderen Unternehmen bekannten Daten kombinieren. Wenn Sie keine interessanten Informationen oder Angebote erhalten möchten, können Sie uns dies durch das Senden einer Karte an Residences Central Winterberg Reserveringsafdeling, afdeling Klantenservice, Postbus 189, 6710 BD Ede mitteilen.
    3. Wir erbringen unsere Dienstleistungen immer in Übereinstimmung mit den offiziellen Anforderungen und Bedingungen, die für den Aufenthaltsort gelten. Aus diesem Grund kann es entsprechende Nutzungsbeschränkungen oder Corona-bezogene Vorschriften geben. Bitte beachten Sie die offiziellen Anforderungen auf www.land.nrw.

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